Publikationsfonds Monografien

Der Publikationsfonds für Monografien und Sammelbände ermöglicht die Finanzierung oder Teilfinanzierung von Publikationskosten (Book Processing Charges, BPCs) für bislang unveröffentlichte Open-Access-Monografien und Open-Access-Sammelbände.

Der Publikationsfonds wurde aus Haushaltsmitteln der Humboldt-Universität zu Berlin eingerichtet und wird von der Universitätsbibliothek verwaltet. Die Bearbeitung und Bewilligung der Anträge erfolgen in der Reihenfolge des Eingangs, bis die Mittel ausgeschöpft sind. Die Entscheidung über eine Förderung und die jeweilige Förderhöhe obliegt der Universitätsbibliothek.

Förderbedingungen

Allgemeines

  • Über den Publikationsfonds werden bislang unveröffentlichte Open-Access-Monografien und -Sammelbände (Erstpublikationen) bis zu einer bestimmten maximalen Fördersumme finanziert.
  • Antragsberechtigt sind Mitglieder der Humboldt-Universität zu Berlin und ehemalige Mitglieder der Humboldt-Universität zu Berlin, wenn die der Publikation zugrundeliegende Forschungsleistung hauptsächlich zur Zeit der Mitgliedschaft an der Humboldt-Universität zu Berlin entstanden ist. Die Mitgliedschaft zur Humboldt-Universität zu Berlin wird gemäß § 43 Berliner Hochschulgesetz definiert.
  • Ein Antrag auf Publikationskostenunterstützung sollte spätestens gestellt werden, sobald Vertragsverhandlungen mit einem Verlag aufgenommen werden.
  • Die Förderung ist auf eine Publikation pro Person und Jahr beschränkt.
  • Dissertationen, die an der Humboldt-Universität zu Berlin entstanden sind, können anteilig gefördert werden, wenn sie mit summa cum laude oder magna cum laude bewertet wurden. Abschlussarbeiten können nicht gefördert werden.
  • Alle geförderten Monografien und Sammelbände werden zusätzlich zur Veröffentlichung durch den Verlag auch auf dem edoc-Server (Open-Access-Publikationsserver der Humboldt-Universität zu Berlin) dauerhaft archiviert und online zugänglich gemacht.

Gegenstand der Förderung

  • Erstattet werden Publikationskosten bis zu einer festgelegten maximalen Förderhöhe. Von dieser Förderhöchstgrenze kann nur in begründeten Ausnahmefällen abgewichen werden.
  • Die Kombination der Förderung mit anderen Mitteln ist möglich. Publikationen, die im Rahmen von Drittmittelprojekten entstanden sind und für deren Vollfinanzierung Publikationsmittel zur Verfügung stehen, können nicht gefördert werden.
  • Über die Reihenfolge der Förderung entscheidet grundsätzlich das Datum der Antragstellung. Die Zusage der Förderung gilt für einen Zeitraum von 12 Monaten. Ist die Publikation nach Ablauf der Frist nicht erfolgt, muss ein neuer Antrag auf Förderung gestellt werden.
  • Förderfähig sind Kosten, die für die Erstellung der digitalen Version der Publikation anfallen. Nicht förderfähig sind daher beispielsweise Druckkosten.

Anforderungen an die Publikation und an den Verlag

An die Publikation und an den Verlag gelten die Anforderungen aus den Qualitätsstandards für Open-Access-Monografien und -Sammelbände der Arbeitsgemeinschaft Universitätsverlage.

Folgende Anforderungen konkretisieren und ergänzen die oben genannten Qualitätsstandards und sind ebenfalls zu beachten:

  • Die Förderung ist nur für Publikationen in Verlagen möglich, deren Leistungen und Kosten für Open-Access-Publikationen transparent kommuniziert werden.
  • Der Verlag sollte als Open-Access-Verlag gelistet sein, beispielsweise im Directory of Open Access Books (DOAB) oder als Mitglied in der Open Access Scholarly Publishers Association (OASPA).
  • Vor der Veröffentlichung muss die Publikation im Rahmen der jeweiligen Disziplin übliche, vom Verlag organisierte Qualitätssicherungsprozesse durchlaufen haben, beispielsweise durch ein Gremium von Herausgeber:innen oder durch Gutachter:innen.
  • Die Autor:innen bzw. Herausgeber:innen übertragen dem Verlag nur einfache Nutzungsrechte, nicht jedoch die ausschließlichen Nutzungsrechte.
  • Die Veröffentlichung muss mit einer freien Lizenz versehen sein, und zwar regulär der Creative-Commons-Lizenz CC BY 4.0. Abweichungen sind nur in begründeten Ausnahmefällen und nach Absprache möglich und können mit einer Reduzierung der Fördersumme einhergehen. (mehr Informationen zu Lizenzen)
  • Die Zugehörigkeit der Autor:innen bzw. Herausgeber:innen zur Humboldt-Universität (sogenannte Affiliation) muss in der Veröffentlichung deutlich erkennbar sein. Dabei ist die Affiliationsrichtlinie zu beachten. Zudem wird die Angabe der ORCID iD der Antragsteller:innen erwartet.
  • Die Publikationen müssen bei Veröffentlichung einen Hinweis auf die Förderung mit Mitteln aus dem Publikationsfonds der Humboldt-Universität zu Berlin enthalten.
  • Alle Bestandteile des geförderten Werkes müssen ohne Kosten für Leser:innen unmittelbar mit Erscheinen dauerhaft, kostenfrei und weltweit in digitaler Form zugänglich sein.
  • Die Veröffentlichung der Open-Access-Version erfolgt zeitgleich zu oder vor einer eventuellen parallelen Printversion.
  • Die Publikation wird auf der Verlagswebseite eindeutig und deutlich erkennbar als Open-Access-Publikation gekennzeichnet. Dies gilt für digitale Versionen und eventuelle Printversionen gleichermaßen. Eine adäquate Kennzeichnung beinhaltet den kostenfreien Zugang und die freie Lizenz.
  • Insofern eine Printversion angeboten wird, wird die Open-Access-Version vom Verlag mindestens in gleicher Weise angeboten und beworben und hierbei nicht nachteilig oder nachrangig behandelt; nicht zulässig sind insbesondere ein verstecktes Anzeigen der Open-Access-Version, ein nur versteckt oder unauffällig platzierter Hinweis auf die Open-Access-Version, sowie das alleinige Bewerben einer eventuellen parallelen Printversion ohne Hinweis auf die Open-Access-Version.

Für die Sicherstellung der Anforderungen an die Publikation und an den Verlag sowie die Klärung dieser mit dem Verlag sind die Antragsteller:innen, also die Autor:innen bzw. Herausgeber:innen der Publikation, verantwortlich.

Beratung und häufig gestellte Fragen

Gerne können Sie sich zum Publikationsfonds von uns beraten lassen. Wir bieten auch an, Ihr Publikationsprojekt im Vorfeld auf Förderfähigkeit zu prüfen. Bitte kontaktieren Sie dazu unser Open-Access-Team.

Antworten auf einige Fragen zur Förderung aus dem Publikationsfonds finden Sie unseren FAQs zu Open Access.

Antragstellung

Formular (Piktogramm)Antrag auf Publikationskostenunterstützung

Transparenz

Die bisher aus dem Publikationsfonds geförderten Publikationen finden Sie nach Veröffentlichung auch auf dem edoc-Server, dem Open-Access-Publikationsserver der Humboldt-Universität zu Berlin.

Die für die Finanzierung angefallenen Kosten werden jeweils nach Abschluss des Jahres auf der Plattform der Initiative Open APC für jedes einzelne Buch dokumentiert. Dort teilen Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen ihre Ausgaben für Open-Access-Publikationsgebühren als offene und visuell aufbereitete Daten. Dadurch lassen sich erstmalig die Förderungen der deutschen Wissenschaftseinrichtungen für Open-Access-Veröffentlichungen transparent und vergleichbar darlegen. Dies erlaubt es der Wissenschaft und der Gesellschaft, sich an der öffentlichen Diskussion über den Wandel des wissenschaftlichen Publizierens im Kontext der Open-Access-Transformation zu beteiligen.

Kosten nach Verlagen – institutionsübergreifend (via Open APC)

Die insgesamt, institutionsübergreifend gemeldeten und nach Verlagen aufgeschlüsselten Publikationskosten (Book Processing Charges, BPCs) können einen Eindruck über die im Durschnitt bei verschiedenen Verlagen anfallenden Publikationskosten für Open-Access-Bücher geben (siehe Spalte Mean BPC). Mit einem Klick auf Mean BPC unter der Visualisierung können sie die Datenanzeige entsprechend fokussieren. 

Kosten nach Titeln – institutionsspezifisch (via Open APC)

Bei den hier für die aus unserem Publikationsfonds geförderten Titel dargestellten Beträgen handelt es sich um die ingesamt für die Publikation des jeweiligen Open-Access-Buches angefallenen Publikationskosten (Book Processing Charges, BPCs), nicht die von uns geförderten Kosten. Informationen zu den von uns geförderten Teilkosten der einzelnen Publikationen sowie zur Förderhöchstsumme können daher aus den Daten nicht abgeleitet werden.