Lizenzen

Die Universitätsbibliothek bietet keine Rechtsberatung zu Open Access und urheberrechtlichen Fragen an, sondern bietet lediglich unverbindliche Informationen und Hilfestellungen zum Verständnis der rechtlichen Aspekte von Open Access. Alle angebotenen Informationen sind ohne Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit.

Bei Open-Access-Publikationen kommen in der Regel Lizenzen zum Einsatz, um die Nutzung der Publikationen über den vom Urheberrecht gesetzten Rahmen hinaus zu erweitern und somit eine höhere Verbreitung der Publikationen zu ermöglichen. Etabliert haben sich dabei sogenannte Open-Content-Lizenzen. Sie können kostenfrei verwendet werden und haben die Form standardisierter Rechtstexte mit Vertragscharakter, die internationale Anwendbarkeit ermöglichen und für potenzielle Nutzer:innen die individuelle Nachfrage bei Urheber:innen oder Rechteinhaber:innen eines Werkes entbehrlich machen können.

Etabliert haben sich insbesondere die Lizenzen von Creative Commons und die Digital Peer Publishing Lizenzen. Beide Modelle bieten Möglichkeiten, eine Lizenz zu vergeben, die eine vollumfängliche Nutzung und Nachnutzung ermöglichen (wie bei Open Access in der Regel vorgesehen). Beide Modelle bieten aber auch Lizenzen, die die Nutzung von Werken stärker einschränken und nicht als Open Access im engeren Sinne gelten können. Eine Besonderheit der Digital Peer Publishing Lizenzen ist, dass sie auf elektronische Textwerke abzielen. Die Creative-Commons-Lizenzen können hingegen für alle Arten von Werken verwendet werden und werden meistens für Open Access verwendet, so auch für einen Großteil der Veröffentlichungen auf dem Publikationsserver der Humboldt-Universität (edoc-Server).

Creative-Commons-Lizenzen

Bei den Creative-Commons-Lizenzen (kurz: CC-Lizenzen) handelt es sich um Standard-Lizenzverträge, die Urheber:innen bzw. Autor:innen ermöglichen, der Öffentlichkeit auf einfache Weise Nutzungsrechte an ihren Werken einzuräumen, sodass freie Inhalte entstehen. Sie werden von der gemeinnützigen Organisation Creative Commons entwickelt und zur Verfügung gestellt. Die Lizenzen werden in einer Kurzfassung für Laien, in einer Langfassung als juristischer Volltext sowie als maschinenlesbare Fassung angeboten.

Die Lizenzen

Die CC-Lizenzen sind entlang der folgenden Fragen gestaltet:

  • Soll die Nennung des Urhebers bzw. der Urheberin vorgeschrieben werden?
  • Soll eine kommerzielle Nutzung erlaubt ein?
  • Sollen Veränderungen erlaubt sein?
    • falls ja: Sollen Veränderungen nur unter derselben Lizenz veröffentlicht werden dürfen?

Entsprechend dieser Fragen werden sechs verschiedene Lizenzen angeboten.

Kürzel vollständige Bezeichnung aktuelle Version
CC BY Namensnennung CC BY 4.0
CC BY-SA Namensnennung, Weitergabe unter gleichen Bedingungen CC BY-SA 4.0
CC BY-ND Namensnennung, keine Bearbeitung CC BY-ND 4.0
CC BY-NC Namensnennung, nicht kommerziell CC BY-NC 4.0
CC BY-NC-SA Namensnennung, nicht kommerziell, Weitergabe unter gleichen Bedingungen CC BY-NC-SA 4.0
CC BY-NC-ND Namensnennung, nicht kommerziell, keine Bearbeitung CC BY-NC-ND 4.0
Illustration der Open-Access-Konformität der Creative-Commons-Lizenzen von „sehr offen“ (oben) bis „wenig offen“ (unten)

Abbildung: erstellt nach Vorlage der Technischen Universität Berlin, entsprechend der Lizenz CC BY 4.0

Diese sechs Lizenzen sind aktuell in der international gültigen Version 4.0 verfügbar. Zusätzlich werden sie auch noch in älteren und noch für bestimmte nationale Gerichtsbarkeiten (auch für Deutschland) geltenden Fassungen angeboten.

Außerdem wird eine Lizenz, das dem Verzicht auf Urheberrechtsschutz und damit der Gemeinfreiheit von Werken (englisch: Public Domain) entsprechen soll, angeboten: CC0 (Version: CC0 1.0).

Empfehlung und Verwendungshinweise

Empfohlen wird die Verwendung der Lizenz CC BY. Diese Lizenz ist maximal konform mit dem Prinzip von Open Access und ermöglicht eine hohe Sichtbarkeit und Rezeption sowie weitreichende Nutzung. Sie nennt als einzige Bedingung für die Nachnutzung die Namensnennung, die in der Wissenschaft durch die Zitation allerdings ohnehin Standard ist. Die Verwendung der Lizenz CC BY ist eine der Leitlinien der Open-Access-Policy der Humboldt-Universität.

Die Lizenzen mit dem NC-Modul zum Ausschluss kommerzieller Nutzung sowie dem ND-Modul zum Ausschluss von Bearbeitungen werden in der Regel als per se nicht als kompatibel zu offenen und freien Werken angesehen und daher meist für Open Access nicht empfohlen und teilweise im Rahmen von Förderung ausgeschlossen. Insbesondere das NC-Modul birgt im und für den Wissenschafts- und Bildungsbereich große Probleme und Risiken, es kann sogar die Nutzung so lizenzierter Werke in Teilen des des Wissenschafts- und Bildungsbereichs ausschließen. Mehr dazu finden Sie in den hierunter verlinkten weiteren Informationen.

Besteht bei der Verwendung der Lizenz CC BY die Sorge vor einer kommerziellen Veräußerung eigener Werke durch nicht authorisierte Dritte, sollte zuerst die Lizenz CC BY-SA in Betracht gezogen werden. Sie stellt sicher, dass Bearbeitungen des Werks bzw. auf dem Werk oder auf Teilen des Werks aufbauende neue Werke nur unter derselben Lizenz verbreitet werden dürfen, was eine kommerzielle Veräußerung praktisch so gut wie ausschließt.

Weitere Informationen

Digital Peer Publishing Lizenzen

Bei den Digital Peer Publishing Lizenzen (kurz: DPPL) handelt es sich um Standard-Lizenzverträge, die es Urheber:innen bzw. Autor:innen ermöglichen, der Öffentlichkeit auf einfache Weise Nutzungsrechte an ihren Textwerken einzuräumen. Sie entstanden auf der Grundlage deutschen Rechts mit Förderung des Landes Nordrhein-Westfalen.

Die Lizenzen

Das Basismodul der DPPL gestattet das Lesen und die unveränderte elektronische Weitergabe sowie die öffentliche Zugänglichmachung des Lizenzgegenstandes in elektronischer Form. Eine Unterscheidung von kommerziellen und nicht kommerziellen Nutzungen findet nicht statt, jedoch verbleiben die Rechte für die Nutzung in Druckform oder auf Trägermedien bei den Urheber:innen.

Es bestehen zudem zwei Ausbaustufen des Basismoduls der DPPL, die Veränderungen der Materialien ermöglichen. Mittels der ‚modularen DPPL‘ können einzelne Teile des Lizenzgegenstandes für eine Veränderung freigegeben werden, mittels der ‚freien DPPL‘ kann eine vollständige Veränderung erlaubt werden.

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