Drittmittelförderung

In bestimmten Fällen ist die Finanzierung von Open-Access-Publikationen auch durch die Förderinstitutionen von Forschungsprojekten aus Drittmitteln möglich. Dies kann mithilfe bereits beantragter Publikations- bzw. Sachmittel oder zusätzlichen Anträgen möglich sein. Es sind bei Drittmitteln grundsätzlich die jeweils geltenden Förderrichtlinien zu beachten.

Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG)

Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) fordert die von ihr geforderten Wissenschaftler:innen und Forschungsvorhaben explizit dazu auf, Forschungsergebnisse frei zugänglich zu veröffentlichen. Diese Aufforderung zur Veröffentlichung im Open Access hat die DFG in ihren allgemeinen Verwendungsrichtlinien formuliert. Die DFG fördert Open-Access-Publikationen direkt über Publikationsmittel und die Publikationsbeihilfe sowie indirekt über die Förderung von Publikationsfonds an den wissenschaftlichen Einrichtungen, wie den Publikationsfonds für Zeitschriftenartikel der Humboldt-Universität zu Berlin. Informationen finden Sie auf der Übersichtsseite zu Open Access der DFG.

Publikationsmittel in DFG-Forschungsvorhaben

Grundsätzlich können mit den Anträgen zu Forschungsvorhaben bei der DFG pauschale Publikationsmittel eingeworben werden, mit denen Open-Access-Publikationen finanziert werden können. Eventuell zusätzlich beantragte Publikations- bzw. Sachmittel lassen sich zudem zur Finanzierung von Open-Access-Publikationen einsetzen.

Publikationsbeihilfe für Buchpublikationen aus nicht von der DFG geförderten Projekten

Im Rahmen des Förderprogramms Publikationsbeihilfe der DFG können elektronische Buchpublikationen sowie Open-Access-Bücher gefördert werden (seit März 2021). Antragsberechtigt sind einzelne Wissenschaftler:innen, deren Buchpublikationen nicht aus einer DFG-Forschungsförderung hervorgehen.

Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) ist bestrebt, die Rahmenbedingungen für Open Access in Deutschland weiter zu verbessern und hat aus diesem Grund im September 2016 eine Open Access-Strategie vorgelegt. Ein zentraler Aspekt der neuen BMBF-Strategie ist die Einführung einer Open-Access-Klausel für alle durch das BMBF geförderten Projekte. Wissenschaftliche Beiträge in Zeitschriften, die im Zusammenhang mit Projekten des BMBF entstanden sind, sollen entweder unmittelbar mit dem Erscheinen oder nach einer Embargofrist von maximal zwölf Monaten frei im Internet zugänglich sein.

Der Post-Grant-Fund des BMBF fördert Publikationsgebühren für Veröffentlichungen aus abgeschlossenen BMBF-Projekten, deren Abschluss nicht länger als drei Jahre zurück liegt. Laut Förderbedingungen können Publikationskosten bis zu einer Höhe von 2.000 € (netto) je Publikation in voller Höhe gefördert werden. Betragen die Veröffentlichungsausgaben mehr als 2.000 € werden zusätzlich 20 % des Mehrbetrags gefördert. Die maximale Fördersumme pro Publikation beläuft sich auf 2.400 € (netto).

Die Antragstellung ist laufend auf Grundlage eines Formulars möglich. Die im Antragsformular geforderte rechtsverbindliche Unterschrift für Anträge von HU-Angehörigen wird durch das Servicezentrum Forschung geleistet (Kontakt: Dr. Maria Abad Andrade bzw. Dr. Carsten Gerrits).

Europäische Union

Die Europäische Kommission (EC) und der Europäische Forschungsrat (ERC) verfolgen das Ziel, eine möglichst große Verbreitung und einen weltweiten Zugang zu den von den Forschungsrahmenprogrammen der Europäischen Union geförderten Forschungsergebnissen sicherzustellen. Daher ist das Open-Access-Publizieren hier verbindlich vorgeschrieben.

Horizont Europa (Horizon Europe)

Wissenschaftliche Publikationen, die aus Projekten im Forschungsrahmenprogramm Horizont Europa entstehen, müssen entsprechend der Programmrichtlinien und der Open-Science-Policy der EU frei zugänglich veröffentlicht werden. Open Access ist hier verpflichtend, wie bereits im Vorgängerprogramm Horizont 2020 (siehe unten). Eine wichtige Neuerung ist, dass nun auch die Veröffentlichung unter freien Lizenzen verpflichtend ist. Standardmäßig muss die Creative-Commons-Lizenz CC BY gewählt werden. Abweichungen bestehen für Monografien und bestimmte andere ausführliche Textsorten. Hilfe und Empfehlungen finden Sie auf unserer Informationsseite zu Lizenzen.

Horizont 2020 (Horizon 2020)

Für alle wissenschaftlichen Publikationen, die aus Projekten in Horizont 2020 entstehen, ist Open Access verpflichtend. Für Forschungsdaten gibt es einen flexiblen Piloten namens „Open Research Data Pilot“ (ORD Pilot). Dieser soll den Zugang und die erneute Nutzung von Forschungsdaten verbessern. Umfassende Informationen dazu finden Sie auf der Webseite der Europäischen Kommission.

FP7 Post-Grant Open Access Pilot

Eine Förderung durch die EU bezog sich auf Projekte des vorangegangenen 7. EU-Forschungsrahmenprogramms und Publikationen, die erst nach der Projektlaufzeit entstanden sind. Die Möglichkeit der Post-Grant-Förderung wurde bis Ende Februar 2018 verlängert und ist nunmehr ausgelaufen.

Stiftungen

Auch einige Stiftungen oder stiftungsähnliche Institutionen, die wissenschaftliche Forschung fördern, vergeben Publikationszuschüsse. Zunehmend können diese auch für Open-Access-Publikationen eingesetzt werden.

Häufig sind solche Publikationszuschüsse schon Teil eines geförderteten Forschungsvorhabens oder können im Rahmen einer bestehenden Forschungsförderung zusätzlich beantragt werden, so beispielsweise bei den politischen Stiftungen sowie bei der Alexander von Humboldt-Stiftung, der Volkswagenstiftung und der Fritz Thyssen Stiftung. Mitunter gibt es Publikationszuschüsse aber auch als eigenständiges Förderprogramm ohne die Bedingung einer vorherigen Forschungsförderung, beispielsweise bei der Zeit-Stiftung (Publikationsprogramm Offene Wissenschaft).

Passende Stiftungen können Sie über eine übliche Online-Recherche über Suchmaschinen sowie in  Stiftungsverzeichnissen suchen. Bei einer Online-Recherche sollten Sie die verschiedenen verwendeten Begriffe berücksichtigen, üblich sind unter anderem Publikationszuschuss, Publikationsbeihilfe, Druckkostenzuschuss, Druckkostenbeihilfe. Stiftungsverzeichnisse werden beispielsweise vom Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft sowie dem Bundesverband Deutscher Stiftungen geführt.