HINWEIS: Ab dem 1. Juli 2026 gelten neue Förderbedingungen. Wenn Ihr Antrag bis zum 30. Juni bewilligt wurde, sind Sie von dieser Änderung nicht betroffen. Aufgrund der hohen Zahl an Anfragen zur Förderung von Open-Access-Büchern aus dem Publikationsfonds kommt es aktuell zu längeren Bearbeitungszeiten (6-8 Wochen).
Publikationsfonds Bücher
Der Publikationsfonds für Open-Access-Bücher ermöglicht die (Teil-)Finanzierung von Publikationskosten für bislang unveröffentlichte Open-Access-Monografien und Open-Access-Sammelbände.
Der Publikationsfonds wurde 2019 aus Sondermitteln eingerichtet und wird von der Universitätsbibliothek verwaltet. Zusätzlich stehen Fördermittel der DFG aus dem Förderprogramm Open-Access-Publikationskosten zur Verfügung, mit denen Open-Access-Buchpublikationen aus DFG-geförderten Projekten unterstützt werden können. Die Entscheidung über eine Förderung und die jeweilige Förderhöhe obliegt der Universitätsbibliothek.
Förderbedingungen
Die Förderbedingungen orientieren sich an den Qualitätsstandards für Open-Access-Bücher der Arbeitsgemeinschaft Universitätsverlage. Die Einhaltung der Förderbedingungen sowie die Klärung dieser mit dem Verlag ist durch die Antragsteller:innen sicherzustellen
Förderbedingungen als Checkliste (PDF, DE)
Funding conditions as a check list (PDF, EN)
| Was fördern wir? |
Was fördern wir nicht? |
- unveröffentlichte Open-Access-Monografien und -Sammelbände
- Veröffentlichung unter CC BY
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- Closed-Access-Bücher
- einzelne Beiträge in Sammelbänden
- Veröffentlichungen unter den CC-Lizenzen NC, ND oder NC-ND
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| Wer ist antragsberechtigt? |
- Mitglieder der Humboldt-Universität zu Berlin -- sowie ehemalige Mitglieder, wenn die zugrundeliegende Forschungsleistung hauptsächlich zur Zeit der Mitgliedschaft entstanden ist.
- Bei Monografien, die auf einer Dissertation basieren: Die Dissertation ist an der Humboldt-Universität zu Berlin entstanden und wurde mit summa cum laude oder magna cum laude bewertet.
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| Wie hoch ist die Förderung? |
- Die reguläre Fördersumme beträgt (brutto) max. 4.000 € bei Dissertationen und max. 5.000 € bei anderen Monografien und Sammelbänden.
- Bücher, die im Rahmen eines DFG-geförderten Projekts entstanden sind, werden bis zu 5.000 € (brutto) gefördert.
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| Welche Dokumente brauchen wir? |
Welche nicht |
- Verlagsangebot mit transparenter Kostenkalkulation
- Publikationsvertrag oder Vertragsentwurf
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In allen anderen Fällen
- Nachweis der Zugehörigkeit (Link zum ZIS-Eintrag, Link zur Mitarbeiterseite, Auszug aus Arbeitsvertrag, usw.)
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| Dos |
Don’ts |
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Schließen Sie keinen Vertrag mit einem Verlag ab, ohne die Erfüllung der Förderbedingungen vorher abzuklären |
| Wann sollte ich mit dem Publikationsfonds Kontakt aufnehmen? |
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Zwischen 4 und 14 Monaten vor dem voraussichtlichen Publikationstermin.
Wenn alle notwendigen Dokumente und Informationen vorhanden sind, beträgt die Dauer der Antragsbearbeitung etwa vier Wochen. Allerdings sind oft Anpassungen sowohl des Verlagsangebots als auch des Vertrags notwendig, um die Förderfähigkeit herzustellen. In diesem Fall hängt die Dauer des gesamten Prozesses von der Kommunikation mit dem jeweiligen Verlag ab.
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Zur unverbindlichen Einschätzung der Förderfähigkeit Ihres Publikationsprojekts bitten wir um Kontaktaufnahme per E-Mail (openaccess@ub.hu-berlin.de) mit folgenden Informationen:
- Titel
- Publikationsart: Monografie aus Dissertation, Monografie aus Habilitation, andere Monografie oder Sammelband
- Bei Dissertationen: Gesamtprädikat
- Fachbereich/Institut
- Verlag sowie ggf. mit dem Verlag abgestimmtes Publikationsdatum
- Ggf. Ko-Autor:innen / Mit-Herausgeber:innen
- Ist das Buch das Ergebnis einer Tätigkeit in einem DFG-geförderten Projekt? Wenn ja, DFG-Projektnummer angeben!
- Ggf. vorhandene Publikationsmittel. Aus welchen Quellen (Drittmittel, Hausmittel, Stiftungen, usw.) und in welcher Höhe?
- Ggf. Verlagsangebot und Vertragsentwurf
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| Gibt es Ausnahmen, Ausschlusskriterien oder sonstige Besonderheiten? |
- Mitarbeitende der sogenannten An-Institute sind nicht antragsberechtigt.
- Wenn Sie aus diesem Publikationsfonds in den letzten 12 Monaten eine Förderzusage erhalten haben oder es liegt eine offene Förderzusage vor, sind Sie nicht antragsberechtigt.
- Eine Förderzusage gilt für einen Zeitraum von 12 Monaten.
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Ablauf
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Beratung und Abklärung der Förderfähigkeit
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Antragstellung über das Online-Formular
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Förderzusage
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Abnahme der Impressumsseite/Titelei und Druckfreigabe
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Rechnungsbegleichung
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Publikation und ggf. Druckexemplare
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Publikation auf dem edoc-Server
Beratung
Häufig sind Anpassungen sowohl des Verlagsangebots als auch des Vertrags notwendig, um die Förderfähigkeit herzustellen. Hierzu beraten wir Sie gerne individuell.
Wir raten Ihnen grundsätzlich dazu, einen Vertrag mit einem Verlag erst nach Abklärung der Erfüllung der Förderbedingungen zu schließen. Ein vorzeitiger Vertragsschluss kann einen effektiven Ausschluss von der Förderung bedeuten, weil Förderbedingungen nicht mehr erfüllbar sind und kein Verhandlungsspielraum gegenüber dem Verlag besteht.
Liegen Ihnen bereits ein Verlagsangebot und/oder ein Vertragsentwurf vor?
Diese Dokumente können Sie selbst auf das Wichtigste überprüfen!
Transparentes Angebot
Stellt das Verlagsangebot die Leistungen, die für die Zahlung einer OA-Gebühr erbracht werden, transparent dar?
Förderfähig sind nur Leistungen/Kosten, die für die Herstellung der digitalen Version der Publikation anfallen (u.a. auch für Satz, Layout, Lektorat, Korrektorat), allerdings keine printbezogenen Kosten wie Farbseiten, Bindung o.ä. Solche sollten zwar auch im Angebot aufgeführt, aber preislich von den OA-Kosten abgegrenzt sein. In der Regel werden Pauschalbeträge als nicht transparent eingestuft.
Es wird empfohlen, für Ihre Publikation Angebote von verschiedenen Verlagen einzuholen, um Preise und Leistungen besser vergleichen zu können. Die Preis- und Leistungsunterschiede verschiedener Verlage sind teils erheblich.
Creative-Commons-Lizenz
Welche Creative-Common-Lizenz führt das Verlagsangebot und/oder der Vertragsentwurf auf?
Förderfähig sind Publikationen unter der Creative-Commons-Lizenz CC BY 4.0, da diese Open-Access-konforme Nachnutzungsmöglichkeiten sicherstellt. Andere, einschränkende Lizenzen sind nur in begründeten Ausnahmefällen möglich. Die Lizenz sollte idealerweise schon im Angebot aufgeführt, spätestens aber im Vertrag geregelt sein. Mehr zu den Creative-Commons-Lizenzen finden Sie hier: https://hu.berlin/lizenzen /
https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/deed.de.
Vertrag
Welche Rechte werden dem Verlag übertragen?
Wichtig ist, dass dem Verlag für die Publikation des Werks nur einfache Nutzungsrechte übertragen werden, nicht jedoch die ausschließlichen Nutzungsrechte. Dies wird, wenn nicht schon im Angebot, spätestens im Vertrag geregelt. Dieser bzw. ein Vertragsentwurf muss spätestens bei der Antragstellung eingereicht werden.
Antragstellung
Bitte beachten Sie vor einer Antragstellung die oben aufgeführten Hinweise zum Ablauf sowie die Förderbedingungen.
Klären Sie bitte die Förderfähigkeit anhand des Verlagsangebots und des Vertragsentwurfs mit uns vor Antragsstellung ab.
HINWEIS: Aufgrund der hohen Zahl an Anfragen zur Förderung von Open-Access-Büchern aus dem Publikationsfonds kommt es aktuell zu längeren Bearbeitungszeiten.
Antrag auf Förderung aus dem Publikationsfonds für Open-Access-Bücher
Publikation und Rechnungsbegleichung
Zum Abschluss der Förderung senden Sie uns – vor Druckfreigabe und Publikationsfinalisierung – die Titelei inklusive Impressumsseite zur Abnahme zu. Wir überprüfen insbesondere die korrekte Darstellung der Rechtsinhaberschaft, der Creative-Commons-Lizenz, des Förderhinweises sowie der Affiliationsangabe. Erst danach kann die Rechnungsbegleichung über die zugesagte Fördersumme erfolgen.
Der Verlag sollte für die von uns zugesagte Summe eine eigene Rechnung erstellen, also ggf. die Gesamtrechnung splitten. Aus der Rechnung muss hervorgehen, um welche Publikation und entsprechenden Leistungen es sich handelt.
Insofern gedruckte Exemplare erscheinen, stellen die Antragstellenden der Universitätsbibliothek ein Printexemplar kostenfrei zur Verfügung; die Zusendung kann auch direkt durch den Verlag erfolgen. Dies entfällt bei Monografien, die ohnehin bei der Hochschulschriftenstelle abgeliefert werden müssen.
Alle geförderten Publikationen werden online aufgeführt und zusätzlich zur Veröffentlichung durch den Verlag auch auf dem edoc-Server (Open-Access-Publikationsserver der Humboldt-Universität zu Berlin) dauerhaft archiviert und online zugänglich gemacht.
Transparenz
Die bisher aus dem Publikationsfonds geförderten Publikationen finden Sie nach Veröffentlichung auch auf dem edoc-Server, dem Open-Access-Publikationsserver der Humboldt-Universität zu Berlin.
Die für die Finanzierung angefallenen Kosten werden jeweils nach Abschluss des Jahres auf der Plattform der Initiative Open APC für jedes einzelne Buch dokumentiert. Dort teilen Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen ihre Ausgaben für Open-Access-Publikationsgebühren als offene und visuell aufbereitete Daten. Dadurch lassen sich erstmalig die Förderungen der deutschen Wissenschaftseinrichtungen für Open-Access-Veröffentlichungen transparent und vergleichbar darlegen. Dies erlaubt es der Wissenschaft und der Gesellschaft, sich an der öffentlichen Diskussion über den Wandel des wissenschaftlichen Publizierens im Kontext der Open-Access-Transformation zu beteiligen.
Kosten nach Verlagen – institutionsübergreifend (via Open APC)
Die insgesamt, institutionsübergreifend gemeldeten und nach Verlagen aufgeschlüsselten Publikationskosten (Book Processing Charges, BPCs) können einen Eindruck über die im Durschnitt bei verschiedenen Verlagen anfallenden Publikationskosten für Open-Access-Bücher geben (siehe Spalte Mean BPC). Mit einem Klick auf Mean BPC unter der Visualisierung können sie die Datenanzeige entsprechend fokussieren.
Kosten nach Titeln – institutionsspezifisch (via Open APC)
Bei den hier für die aus unserem Publikationsfonds geförderten Titel dargestellten Beträgen handelt es sich um die ingesamt für die Publikation des jeweiligen Open-Access-Buches angefallenen Publikationskosten (Book Processing Charges, BPCs), nicht die von uns geförderten Kosten. Informationen zu den von uns geförderten Teilkosten der einzelnen Publikationen sowie zur Förderhöchstsumme können daher aus den Daten nicht abgeleitet werden.