2. Abgabe von Verlagsexemplaren

  • Wir bekommen von Ihnen 5 Verlagsexemplare (inkl. Print-on-Demand) der Dissertation sowie einen Nachweis über die Mindestauflage von 150 Exemplaren oder einen Nachweis vom Verlag über eine Open-Access-Veröffentlichung.
  • Wenn keiner der Nachweise erbracht werden kann, benötigen wir 10 Verlagsexemplare.
  • Die Arbeit ist als Dissertation kenntlich zu machen. Dies erfolgt in der Regel im Impressum / auf der Rückseite des Titelblattes, unter Angabe der Humboldt-Universität zu Berlin, der Fakultät und der Jahresangabe der Verteidigung sowie ggf. dem Originaltitel (Zugl.: Berlin, Humboldt-Universität zu Berlin, Fakultät, Dissertation, <Jahr der Verteidigung/Disputation>, u. d. T.: <Originaltitel>).
  • Bitte beachten Sie bzgl. der Benennung der Fakultät die Affiliationsrichtlinie der Humboldt-Universität zu Berlin.
  • Der Dissertationsnachweis kann auch als Fließtext erfolgen, zum Beispiel in folgender Form:
    Die vorliegende Arbeit wurde im Jahr 2016 von der Kultur-, Sozial- und Bildungswissenschaftlichen Fakultät der Humboldt-Universität zu Berlin im Fach Klassische Archäologie als Dissertation zur Erlangung des akademischen Grades doctor philosophiae (Dr. phil.) angenommen.
  • Zusätzlich benötigen wir das Original-Dissertationstitelblatt (siehe Beispiel-Titelblätter), welches entweder direkt vom Verlag eingebunden werden kann oder nachträglich von der Hochschulschriftenstelle eingebunden wird. Eine Vorlage für das Dissertationstitelblatt finden Sie in der für Sie gültigen Promotionsordnung.
  • Bitte geben Sie - abhängig vom Verteidigungsdatum - die Präsidentin/den Präsidenten auf dem Titelblatt wie folgt an:
    • bis 31.12.2021: Prof. Dr.-Ing. Dr. Sabine Kunst, Präsidentin der Humboldt-Universität zu Berlin
    • vom 01.01.2022 – 30.09.2022: Prof. Dr. Peter Frensch, (komm.) Präsident der Humboldt-Universität zu Berlin
    • ab dem 01.10.2022: Prof. Dr. Julia von Blumenthal, Präsidentin der Humboldt-Universität zu Berlin