Habilitand:innen sind verpflichtet, ihre Habilitationsschrift bei der Universitätsbibliothek der Humboldt-Universität zu Berlin einzureichen.
Bitte beachten Sie, dass sich die Anzahl der abzugebenden Exemplare nach der für Sie gültigen Habilitationsordnung richtet!
Fragen Sie im Zweifel bitte bei dem/der für Sie zuständigen Mitarbeiter:in nach.
Die für Sie gültige Habilitationsordnung enthält konkrete Vorgaben für die Veröffentlichungspflicht, Sie entscheiden sich bitte zunächst für eine für Sie passende Veröffentlichungsform.
1. Abgabe von Verlagsexemplaren:
- Die Anzahl der einzureichenden Verlagsexemplare richtet sich nach der für Sie gültigen Habilitationsordnung.
- Die Arbeit ist als Habilitation kenntlich zu machen. Dies erfolgt in der Regel im Impressum / auf der Rückseite des Titelblattes, unter Angabe der Humboldt-Universität zu Berlin, der Fakultät und der Jahresangabe des öffentlichen Vortrages sowie ggf. dem Originaltitel (Zugl.: Berlin, Humboldt-Universität zu Berlin, Fakultät, Habilitation, <Jahr des öffentlichen Vortrages>, u. d. T.: <Originaltitel>).
- Bitte beachten Sie bzgl. der Benennung der Fakultät die Affiliationsrichtlinie der Humboldt-Universität zu Berlin.
- Der Habilitationsnachweis kann auch als Fließtext erfolgen, zum Beispiel in folgender Form:
Die vorliegende Arbeit wurde im Jahr 2016 unter dem Titel <Originaltitel> von der Kultur-, Sozial- und Bildungswissenschaftlichen Fakultät der Humboldt-Universität zu Berlin als Habilitationsschrift zur Erlangung der Lehrbefähigung für das Fach <Fach> angenommen.
2. Abgabe von einfachen Papierexemplaren
Die Habilitationsordnung gibt Ihnen eine konkrete Anzahl an einzureichenden Papierexemplaren vor. Diese einzureichenden Papierexemplare müssen bestimmten Qualitätsanforderungen genügen.
Vorgaben an die Papierexemplare:
- Das verwendete Papier muss weiß und alterungsbeständig sein.
- Bitte erstellen Sie die Papierexemplare auf DIN A4 oder DIN A5 und bedrucken die Seiten bevorzugt beidseitig.
- Sofern das Dokument Abbildungen enthält und diese ohne Farbe interpretiert werden können, kann in schwarz-weiß gedruckt werden.
- Achten Sie bei kumulativen Arbeiten darauf, dass alle Artikel vollständig enthalten sind.
- Achten Sie auf ein vollständiges Titelblatt (Angabe der Daten des Habilitationsverfahrens sowie sämtlicher Gutachter:innen). Sie können sich dabei am Mustertitelblatt der für Sie gültigen Habilitationsordnung orientieren.
- Die Nutzung des Logos der Humboldt-Universität zu Berlin ist Habilitierenden im Rahmen der Veröffentlichung ihrer Habilitationsschrift nicht gestattet.
- Bitte geben Sie - abhängig vom Datum des öffentlichen Vortrages - die Präsidentin/den Präsidenten auf dem Titelblatt wie folgt an:
- bis 31.12.2021: Prof. Dr.-Ing. Dr. Sabine Kunst, Präsidentin der Humboldt-Universität zu Berlin
- vom 01.01.2022 – 30.09.2022: Prof. Dr. Peter Frensch, (komm.) Präsident der Humboldt-Universität zu Berlin
- ab dem 01.10.2022: Prof. Dr. Julia von Blumenthal, Präsidentin der Humboldt-Universität zu Berlin
- Persönliche Daten, wie Geburtsort und -datum, müssen vom Titelblatt und aus dem gesamten Dokument entfernt werden, ebenso der Lebenslauf.
- Sofern vorhanden, wird die Selbstständigkeitserklärung mit eingebunden, aber nicht unterschrieben.
Vorgaben zur Bindung der Papierexemplare:
- Wir akzeptieren ausschließlich Papierexemplare mit einem Hardcovereinband mit einer Klemm- oder Klebebindung, die Sie in einem Copyshop erstellen lassen können. Bei einer Klemmbindung muss die verwendete Schiene aus Aluminium sein. Aus Gründen der Haltbarkeit empfiehlt die Universitätsbibliothek, Ihre Arbeit bei einem Buchbindebetrieb als Ganzgewebeband binden zu lassen. Sie finden eine Auswahl an Buchbindern in Berlin und Brandenburg auf der Seite der Buchbinder-Innung Berlin Brandenburg oder auf den Gelben Seiten.
- Sollte Ihre Arbeit nicht in einem Band gebunden werden können, bitten wir Sie, die Arbeit sinnvoll zu teilen (zum Beispiel an einem Kapitelende) und für den zweiten Band ein weiteres Titelblatt anzufertigen.
- Wir behalten uns vor, nicht korrekt gebundene Exemplare wieder zurückzuschicken.
3. Elektronische Veröffentlichung auf dem edoc-Server + 1 Papierexemplar
- Wir bekommen von Ihnen ein Papierexemplar der Habilitationsschrift und eine elektronische Version, deren Datenformat und deren Datenträger mit der Universitätsbibliothek abzustimmen sind. Hierbei sind die Festlegungen des edoc-Servers der Humboldt-Universität zu Berlin zu beachten.
- Wir bekommen außerdem den Veröffentlichungsvertrag zur Veröffentlichung einer Textpublikation des edoc-Servers in zweifacher Ausführung.
- Bitte beachten Sie, dass nur handschriftlich unterzeichnete Verträge angenommen werden. Verträge mit digitalen oder eingescannten Unterschriften werden nicht akzeptiert.
Vorgaben an das Papierexemplar:
- Für den Ausdruck nutzen Sie bitte unbedingt die vom edoc-Server akzeptierte PDF-Datei, die wir Ihnen per E-Mail zur Verfügung stellen!
- Das verwendete Papier muss weiß und alterungsbeständig sein.
- Bitte erstellen Sie die Papierexemplare auf DIN A4 und bedrucken die Seiten beidseitig. Bitte entfernen Sie keine Leerseiten aus dem PDF bzw. fügen Sie keine zusätzlichen Leerseiten für den Druck ein!
- Sofern das elektronische Dokument Farbseiten enthält, sind auch diese im Papierexemplar farbig darzustellen (analog zum PDF-Dokument).
- Achten Sie bei kumulativen Arbeiten darauf, dass alle Artikel vollständig enthalten sind.
- Achten Sie auf ein vollständiges Titelblatt (Gutachter:innen und Tag des öffentlichen Vortrages müssen angegeben sein). Sie können sich dabei am Mustertitelblatt der für Sie gültigen Habilitationsordnung orientieren.
- Die Nutzung des Logos der Humboldt-Universität zu Berlin ist Habilitierenden im Rahmen der Veröffentlichung ihrer Habilitation nicht gestattet.
- Bitte geben Sie - abhängig vom Datum des öffentlichen Vortrages - die Präsidentin/den Präsidenten auf dem Titelblatt wie folgt an:
- bis 31.12.2021: Prof. Dr.-Ing. Dr. Sabine Kunst, Präsidentin der Humboldt-Universität zu Berlin
- vom 01.01.2022 – 30.09.2022: Prof. Dr. Peter Frensch, (komm.) Präsident der Humboldt-Universität zu Berlin
- ab dem 01.10.2022: Prof. Dr. Julia von Blumenthal, Präsidentin der Humboldt-Universität zu Berlin
- Persönliche Daten, wie Geburtsort und -datum, müssen vom Titelblatt bzw. aus dem gesamten Dokument entfernt werden, ebenso der Lebenslauf.
- Sollte die elektronische Einreichung auf dem edoc-Server eine Selbstständigkeitserklärung enthalten, wird diese auch in das Druckexemplar mit eingebunden, aber nicht unterschrieben.
Vorgaben zur Bindung:
- Wir akzeptieren ausschließlich Papierexemplare mit einem Hardcovereinband mit einer Klemm- oder Klebebindung, die Sie in einem Copyshop erstellen lassen können. Bei einer Klemmbindung muss die verwendete Schiene aus einem korrosionsbeständigem Metall sein. Aus Gründen der Haltbarkeit empfiehlt die Universitätsbibliothek, Ihre Arbeit bei einem Buchbindebetrieb als Ganzgewebeband binden zu lassen. Sie finden eine Auswahl an Buchbindern in Berlin und Brandenburg auf der Seite der Buchbinder-Innung Berlin Brandenburg oder auf den Gelben Seiten.
- Sollte Ihre Arbeit nicht in einem Band gebunden werden können, bitten wir Sie, die Arbeit sinnvoll zu teilen (zum Beispiel an einem Kapitelende) und für den zweiten Band ein weiteres Titelblatt anzufertigen.
Das Papierexemplar benötigt keinen Aufdruck. Falls Sie einen Aufdruck wünschen, können Sie die Arbeit wahlweise auf dem Buchrücken oder auf dem vorderen Buchdeckel bedrucken lassen. Entscheiden Sie sich für einen Aufdruck auf dem Buchrücken, dann lassen Sie dort bitte Ihren Nachnamen und den Titel Ihrer Arbeit aufdrucken (längere Titel können mit drei Punkten am Ende abgekürzt werden). Entscheiden Sie sich für einen Aufdruck auf dem vorderen Buchdeckel, dann können Sie dort entweder Ihren Namen (Nachname, Vorname) und den Titel Ihrer Arbeit aufdrucken lassen oder Sie lassen Ihren Namen (Nachname, Vorname) und das Wort „Habilitation“ aufdrucken.
- Wir behalten uns vor, nicht korrekt gebundene Exemplare wieder zurückzuschicken.
Hinweis zum Veröffentlichungsvertrag:
- Wir benötigen von Ihnen zwei unterschriebene Papierexemplare des Veröffentlichungsvertrages.
- Bitte beachten Sie, dass nur handschriftlich unterzeichnete Verträge angenommen werden. Verträge mit digitalen oder eingescannten Unterschriften werden nicht akzeptiert.
Bei Fragen wenden Sie sich an die Hochschulschriftenstelle.
Warum sind die Qualitätsanforderungen an die Papierexemplare relativ hoch?
Wir archivieren Ihre Habilitationsschrift auf Dauer und stellen sie für die Nutzung in einer Bibliothek bereit. Manchmal sind es die einzigen Exemplare, die später von dieser Ausgabe existieren werden. Deshalb ist es dringend notwendig, gewisse Anforderungen an Herstellung und Haltbarkeit der Papierexemplare zu stellen, da eine langfristige Nutzung sonst nicht gewährleistet werden kann.