Was muss bei der Abgabe der Pflichtexemplare beachtet werden?

Doktorand:innen sind verpflichtet, ihre Dissertation in angemessener Weise der wissenschaftlichen Öffentlichkeit durch Vervielfältigung und Verbreitung zugänglich zu machen.

Bitte beachten Sie, dass sich die Anzahl der abzugebenden Exemplare nach der für Sie gültigen Promotionsordnung richtet!

Fragen Sie im Zweifel bitte bei dem für Sie zuständigen Promotionsbüro nach.

Wenn Ihre Promotionsordnung konkrete Vorgaben macht...

Enthält die für Sie gültige Promotionsordnung konkrete Vorgaben für die Veröffentlichungspflicht, dann entscheiden Sie sich bitte zunächst für eine für Sie passende Veröffentlichungsform. Wenn die Dissertation nicht im Verlag veröffentlicht wird, dann müssen Papierexemplare in der Universitätsbibliothek abgeben werden. Die Promotionsordnung gibt Ihnen eine konkrete Anzahl an einzureichenden Papierexemplaren vor. Diese einzureichenden Papierexemplare müssen bestimmten Qualitätsanforderungen genügen.

Es sind nach den Promotionsordnungen vier Fälle zu unterscheiden:

  1. Abgabe von einfachen Papierexemplaren
  2. Abgabe von einfachen Papierexemplaren, von denen eines zwingend nach RAL-RG 495 gebunden sein muss
  3. Elektronische Veröffentlichung auf dem edoc-Server + 4 Papierexemplare
  4. Elektronische Veröffentlichung auf dem edoc-Server + 1 Papierexemplar

Wenn Ihre Promotionsordnung keine Vorgaben macht...

Verweist die für Sie gültige Promotionsordnung auf die Vorgaben der Universitätsbibliothek, dann finden Sie in der folgenden Übersicht die gültigen Veröffentlichungsformen.
Hinweis: Gilt derzeit nur für die Promotionsordnung der Lebenswissenschaftlichen Fakultät vom 10. Oktober 2022 (AM Nr. 56/2022)

Wir unterscheiden vier verschiedene Veröffentlichungsformen für Dissertationen:

  1. Elektronische Veröffentlichung auf dem edoc-Server + 1 Papierexemplar
  2. Abgabe von Verlagsexemplaren
  3. Abgabe von einfachen Papierexemplaren
  4. Abgabe von einfachen Papierexemplaren bei kumulativen Arbeiten

Bei Fragen wenden Sie sich an die Hochschulschriftenstelle.


Warum sind die Qualitätsanforderungen an die Papierexemplare relativ hoch?

Wir archivieren Ihre Dissertation auf Dauer und stellen sie für die Nutzung in einer Bibliothek bereit. Manchmal sind es die einzigen Exemplare, die später von dieser Ausgabe existieren werden. Deshalb ist es dringend notwendig, gewisse Anforderungen an Herstellung und Haltbarkeit der Papierexemplare zu stellen, da eine langfristige Nutzung sonst nicht gewährleistet werden kann.