Veröffentlichung der Dissertation und Ablieferungspflicht an der Universitätsbibliothek

Was muss bei der Abgabe der Pflichtexemplare beachtet werden?

Doktorand:innen sind verpflichtet, ihre Dissertation in angemessener Weise der wissenschaftlichen Öffentlichkeit durch Vervielfältigung und Verbreitung zugänglich zu machen.

Bitte beachten Sie, dass sich die Anzahl der abzugebenden Exemplare nach der für Sie gültigen Promotionsordnung richtet!

Fragen Sie im Zweifel bitte bei dem für Sie zuständigen Promotionsbüro nach.

Wenn Ihre Promotionsordnung konkrete Vorgaben macht...

Enthält die für Sie gültige Promotionsordnung konkrete Vorgaben für die Veröffentlichungspflicht, dann entscheiden Sie sich bitte zunächst für eine für Sie passende Veröffentlichungsform. Wenn die Dissertation nicht im Verlag veröffentlicht wird, dann müssen Papierexemplare in der Universitätsbibliothek abgeben werden. Die Promotionsordnung gibt Ihnen eine konkrete Anzahl an einzureichenden Papierexemplaren vor. Diese einzureichenden Papierexemplare müssen bestimmten Qualitätsanforderungen genügen.

Es sind nach den Promotionsordnungen vier Fälle zu unterscheiden:

A. Ausschließliche Abgabe von Papierexemplaren ohne zusätzliche Anforderungen

Vorgaben an die Papierexemplare:

  • Das verwendete Papier muss weiß und alterungsbeständig sein.
  • Bitte erstellen Sie die Papierexemplare auf DIN A4 oder DIN A5 und bedrucken die Seiten bevorzugt beidseitig.
  • Sofern das Dokument Abbildungen enthält und diese ohne Farbe interpretiert werden können, kann in schwarz-weiß gedruckt werden.
  • Achten Sie bei kumulativen Arbeiten darauf, dass alle Artikel vollständig enthalten sind.
  • Achten Sie auf ein vollständiges Titelblatt (Gutachter:innen und Tag der Verteidigung müssen angegeben sein – siehe Beispiele).
  • Persönliche Daten, wie Geburtsort und -datum, müssen vom Titelblatt und aus dem gesamten Dokument entfernt werden, ebenso der Lebenslauf.
  • Die Selbstständigkeitserklärung wird mit eingebunden, aber nicht unterschrieben.

Vorgaben zur Bindung der Papierexemplare:

  • Wir akzeptieren ausschließlich Papierexemplare mit einem Hardcovereinband mit einer Klemm- oder Klebebindung, die Sie in einem Copyshop erstellen lassen können. Bei einer Klemmbindung muss die verwendete Schiene aus Aluminium sein. Aus Gründen der Haltbarkeit empfiehlt die Universitätsbibliothek, Ihre Arbeit bei einem Buchbindebetrieb als Ganzgewebeband binden zu lassen. Sie finden eine Auswahl an Buchbindern in Berlin und Brandenburg auf der Seite der Buchbinder-Innung Berlin Brandenburg.
  • Sollte Ihre Arbeit nicht in einem Band gebunden werden können, bitten wir Sie, die Arbeit sinnvoll zu teilen (zum Beispiel an einem Kapitelende) und für den zweiten Band ein weiteres Titelblatt anzufertigen.
  • Wir behalten uns vor, nicht korrekt gebundene Exemplare wieder zurückzuschicken.

B. Ausschließliche Abgabe von Papierexemplaren, von denen eines zwingend nach RAL-RG 495 gebunden sein muss

Vorgaben an die Papierexemplare:

  • Das verwendete Papier muss weiß und alterungsbeständig sein.
  • Bitte erstellen Sie die Papierexemplare auf DIN A4 oder DIN A5 und bedrucken die Seiten bevorzugt beidseitig.
  • Sofern das Dokument Abbildungen enthält und diese ohne Farbe interpretiert werden können, kann in schwarz-weiß gedruckt werden.
  • Achten Sie bei kumulativen Arbeiten darauf, dass alle Artikel vollständig enthalten sind.
  • Achten Sie auf ein vollständiges Titelblatt (Gutachter:innen und Tag der Verteidigung müssen angegeben sein – siehe Beispiele).
  • Persönliche Daten, wie Geburtsort und -datum, müssen vom Titelblatt und aus dem gesamten Dokument entfernt werden, ebenso der Lebenslauf.
  • Die Selbstständigkeitserklärung wird mit eingebunden, aber nicht unterschrieben.

Vorgaben zur Bindung:

a) Exemplare, die nicht nach RAL-RG 495 gebunden sein müssen:

  • Wir akzeptieren ausschließlich Papierexemplare mit einem Hardcovereinband mit einer Klemm- oder Klebebindung, die Sie in einem Copyshop erstellen lassen können. Bei einer Klemmbindung muss die verwendete Schiene aus Aluminium sein. Aus Gründen der Haltbarkeit empfiehlt die Universitätsbibliothek, Ihre Arbeit bei einem Buchbindebetrieb als Ganzgewebeband binden zu lassen. Sie finden eine Auswahl an Buchbindern in Berlin und Brandenburg auf der Seite der Buchbinder-Innung Berlin Brandenburg.
  • Sollte Ihre Arbeit nicht in einem Band gebunden werden können, bitten wir Sie, die Arbeit sinnvoll zu teilen (zum Beispiel an einem Kapitelende) und für den zweiten Band ein weiteres Titelblatt anzufertigen.
  • Wir behalten uns vor, nicht korrekt gebundene Exemplare wieder zurückzuschicken.

b) Vorgaben für das nach RAL-RG 495 gebundene Exemplar:

  • Bitte wenden Sie sich für die Bindung des RAL-Exemplars auf jeden Fall an einen Buchbinder! Copyshops können die geforderten Bindungen nicht erstellen.
  • Sie finden eine Auswahl an Buchbindern in Berlin und Brandenburg auf der Seite der Buchbinder-Innung Berlin Brandenburg.
  • Bitte beachten Sie, dass ab einem bestimmten Umfang Ihre Arbeit in zwei Bände gebunden werden muss. Das entscheidet der Buchbinder. Sollte Ihre Arbeit nicht in einem Band gebunden werden können, bitten wir Sie, die Arbeit sinnvoll zu teilen (zum Beispiel an einem Kapitelende) und für den zweiten Band ein weiteres Titelblatt anzufertigen.
  • Der Ganzgewebeband muss von einer Buchbinderei nach den Gütebestimmungen der RAL-RG 495 hergestellt werden und den Bibliotheksstandard erfüllen.
  • Bindung: Klebebindung, gefächert (keine Drahtheftung, keine Verwendung von Klammern oder Metall bei der Bindung)
  • Buchblock: Hinterkleben des Buchblocks mit Stützgewebe, mit Rundung ab 2 cm, Kapitalband
  • Einband: bewegliche Rückeneinlage mit Falz
  • Ganzgewebeeinband (Englisch Buckram)
  • Titel als Längstitel direkt auf dem Buchrücken aufdrucken, Laufrichtung von unten nach oben, in der Form: Nachname: Titel (längere Titel können mit drei Punkten am Ende abgekürzt werden)
  • Einbandfarbe beliebig mit kontrastreichem Aufdruck, lesbaren Schriftsatz verwenden (zum Beispiel „Bodoni“)
  • Bitte um Kennzeichnung des Bucheinbandes (i.d.R. hinterer innerer Buchdeckel) mit Firmenstempel des Buchbinders, ggf. in Verbindung mit dem Zeichen RAL-RG 495
  • Wir behalten uns vor, nicht korrekt gebundene Exemplare wieder zurückzuschicken.

C. Vier dauerhaft haltbar gebundene Papierexemplare zusammen mit der elektronischen Veröffentlichung auf dem edoc-Server

Vorgaben an die Papierexemplare:

  • Für den Ausdruck nutzen Sie bitte unbedingt die vom edoc-Server akzeptierte PDF-Datei, die wir Ihnen per E-Mail zur Verfügung stellen!
  • Das verwendete Papier muss weiß und alterungsbeständig sein.
  • Bitte erstellen Sie die Papierexemplare auf DIN A4 und bedrucken die Seiten beidseitig.
  • Sofern das elektronische Dokument Farbseiten enthält, sind auch diese im Papierexemplar farbig darzustellen (analog zum PDF-Dokument).
  • Achten Sie bei kumulativen Arbeiten darauf, dass alle Artikel vollständig enthalten sind.
  • Achten Sie auf ein vollständiges Titelblatt (Gutachter:innen und Tag der Verteidigung müssen angegeben sein – siehe Beispiele).
  • Persönliche Daten, wie Geburtsort und -datum, müssen vom Titelblatt bzw. aus dem gesamten Dokument entfernt werden, ebenso der Lebenslauf.
  • Sollte die elektronische Einreichung auf dem edoc-Server eine Selbstständigkeitserklärung enthalten, wird diese auch in das Druckexemplar mit eingebunden, aber nicht unterschrieben.  

Vorgaben zur Bindung der Papierexemplare:     

  • Die Mindestanforderung an den Einband ist Schwarzpappenbroschur (auch Bibliotheksbroschur I oder Steifbroschur genannt).
  • Wenden Sie sich bitte an einen fachlich ausgewiesenen Bindebetrieb. Sie finden eine Auswahl an Buchbindern in Berlin und Brandenburg auf der Seite der Buchbinder-Innung Berlin Brandenburg. Copyshops können die geforderten Bindungen nicht erstellen.
  • Bitte beachten Sie, dass ab einem bestimmten Umfang Ihre Arbeit in zwei Bände gebunden werden muss. Das entscheidet der Buchbinder. Sollte Ihre Arbeit nicht in einem Band gebunden werden können, bitten wir Sie, die Arbeit sinnvoll zu teilen (zum Beispiel an einem Kapitelende) und für den zweiten Band ein weiteres Titelblatt anzufertigen.
  • Bindung: Klebebindung, gefächert (keine Drahtheftung, keine Verwendung von Klammern oder Metall bei der Bindung)
  • bewegliche Rückeneinlage mit Falz
  • bezogene Pappdeckel
  • Farbe: F:585 (schwarz)
  • Gerundete Ecken
  • Bitte um Kennzeichnung des Bucheinbandes (i.d.R. hinterer innerer Buchdeckel) mit Firmenstempel des Buchbinders
  • Wir behalten uns vor, nicht korrekt gebundene Exemplare wieder zurückzuschicken.

D. Ein nach RAL-RG 495 gebundenes Papierexemplar zusammen mit der elektronischen Veröffentlichung auf dem edoc-Server

Vorgaben an die Papierexemplare:

  • Für den Ausdruck nutzen Sie bitte unbedingt die vom edoc-Server akzeptierte PDF-Datei, die wir Ihnen per E-Mail zur Verfügung stellen!
  • Das verwendete Papier muss weiß und alterungsbeständig sein.
  • Bitte erstellen Sie die Papierexemplare auf DIN A4 und bedrucken die Seiten beidseitig.
  • Sofern das elektronische Dokument Farbseiten enthält, sind auch diese im Papierexemplar farbig darzustellen (analog zum PDF-Dokument).
  • Achten Sie bei kumulativen Arbeiten darauf, dass alle Artikel vollständig enthalten sind.
  • Achten Sie auf ein vollständiges Titelblatt (Gutachter:innen und Tag der Verteidigung müssen angegeben sein – siehe Beispiele).
  • Persönliche Daten, wie Geburtsort und -datum, müssen vom Titelblatt bzw. aus dem gesamten Dokument entfernt werden, ebenso der Lebenslauf.
  • Sollte die elektronische Einreichung auf dem edoc-Server eine Selbstständigkeitserklärung enthalten, wird diese auch in das Druckexemplar mit eingebunden, aber nicht unterschrieben. 

Vorgaben zur Bindung:

  • Bitte wenden Sie sich für die Bindung auf jeden Fall an einen Buchbinder! Copyshops können die geforderten Bindungen nicht erstellen.
  • Sie finden eine Auswahl an Buchbindern in Berlin und Brandenburg auf der Seite der Buchbinder-Innung Berlin Brandenburg.
  • Bitte beachten Sie, dass ab einem bestimmten Umfang Ihre Arbeit in zwei Bände gebunden werden muss. Das entscheidet der Buchbinder. Sollte Ihre Arbeit nicht in einem Band gebunden werden können, bitten wir Sie, die Arbeit sinnvoll zu teilen (zum Beispiel an einem Kapitelende) und für den zweiten Band ein weiteres Titelblatt anzufertigen.
  • Der Ganzgewebeband muss von einer Buchbinderei nach den Gütebestimmungen der RAL-RG 495 hergestellt werden und den Bibliotheksstandard erfüllen.
  • Bindung: Klebebindung, gefächert (keine Drahtheftung, keine Verwendung von Klammern oder Metall bei der Bindung)
  • Buchblock: Hinterkleben des Buchblocks mit Stützgewebe, mit Rundung ab 2 cm, Kapitalband
  • Einband: bewegliche Rückeneinlage mit Falz
  • Ganzgewebeeinband (Englisch Buckram)
  • Titel als Längstitel direkt auf dem Buchrücken aufdrucken, Laufrichtung von unten nach oben, in der Form: Nachname: Titel längere Titel können mit drei Punkten am Ende abgekürzt werden)
  • Einbandfarbe beliebig mit kontrastreichem Aufdruck, lesbaren Schriftsatz verwenden (zum Beispiel „Bodoni“)
  • Bitte um Kennzeichnung des Bucheinbandes (i.d.R. hinterer innerer Buchdeckel) mit Firmenstempel des Buchbinders, ggf. in Verbindung mit dem Zeichen RAL-RG
  • Wir behalten uns vor, nicht korrekt gebundene Exemplare wieder zurückzuschicken.

Wenn Ihre Promotionsordnung keine Vorgaben macht...

Verweist die für Sie gültige Promotionsordnung auf die Vorgaben der Universitätsbibliothek, dann finden Sie in der folgenden Übersicht die gültigen Veröffentlichungsformen.
Hinweis: Gilt derzeit nur für die Promotionsordnung der Lebenswissenschaftlichen Fakultät vom 10. Oktober 2022 (AM Nr. 56/2022)

Wir unterscheiden vier verschiedene Veröffentlichungsformen für Dissertationen:

1. Elektronische Einreichung auf dem edoc-Server + 1 Papierexemplar

  • Wir bekommen von Ihnen ein Papierexemplar der Dissertation und eine elektronische Version, deren Datenformat und deren Datenträger mit der Universitätsbibliothek abzustimmen sind. Hierbei sind die Festlegungen des edoc-Servers der Humboldt-Universität zu Berlin zu beachten.
  • Veröffentlichungsvertrag zur Veröffentlichung einer Textpublikation des edoc-Servers in zweifacher Ausführung

Vorgaben an die Papierexemplare:

  • Für den Ausdruck nutzen Sie bitte unbedingt die vom edoc-Server akzeptierte PDF-Datei, die wir Ihnen per E-Mail zur Verfügung stellen!
  • Das verwendete Papier muss weiß und alterungsbeständig sein.
  • Bitte erstellen Sie die Papierexemplare auf DIN A4 und bedrucken die Seiten beidseitig.
  • Sofern das elektronische Dokument Farbseiten enthält, sind auch diese im Papierexemplar farbig darzustellen (analog zum PDF-Dokument).
  • Achten Sie bei kumulativen Arbeiten darauf, dass alle Artikel vollständig enthalten sind.
  • Achten Sie auf ein vollständiges Titelblatt (Gutachter:innen und Tag der Verteidigung müssen angegeben sein – siehe Beispiele).
  • Persönliche Daten, wie Geburtsort und -datum, müssen vom Titelblatt bzw. aus dem gesamten Dokument entfernt werden, ebenso der Lebenslauf.
  • Sollte die elektronische Einreichung auf dem edoc-Server eine Selbstständigkeitserklärung enthalten, wird diese auch in das Druckexemplar mit eingebunden, aber nicht unterschrieben. 

Vorgaben zur Bindung der Papierexemplare:

  • Wir akzeptieren ausschließlich Papierexemplare mit einem Hardcovereinband mit einer Klemm- oder Klebebindung, die Sie in einem Copyshop erstellen lassen können. Bei einer Klemmbindung muss die verwendete Schiene aus Aluminium sein. Aus Gründen der Haltbarkeit empfiehlt die Universitätsbibliothek, Ihre Arbeit bei einem Buchbindebetrieb als Ganzgewebeband binden zu lassen. Sie finden eine Auswahl an Buchbindern in Berlin und Brandenburg auf der Seite der Buchbinder-Innung Berlin Brandenburg.
  • Sollte Ihre Arbeit nicht in einem Band gebunden werden können, bitten wir Sie, die Arbeit sinnvoll zu teilen (zum Beispiel an einem Kapitelende) und für den zweiten Band ein weiteres Titelblatt anzufertigen.
  • Wir behalten uns vor, nicht korrekt gebundene Exemplare wieder zurückzuschicken.

2. Abgabe von Verlagsexemplaren

  • Wir bekommen von Ihnen 5 Verlagsexemplare (inkl. Print-on-Demand) der Dissertation sowie einen Nachweis über die Mindestauflage von 150 Exemplaren oder einen Nachweis vom Verlag über eine Open-Access-Veröffentlichung.
  • Wenn keiner der Nachweise erbracht werden kann, benötigen wir 10 Verlagsexemplare.
  • Die Arbeit ist als Dissertation kenntlich zu machen. Dies erfolgt in der Regel im Impressum / auf der Rückseite des Titelblattes, unter Angabe der Humboldt-Universität zu Berlin, der Fakultät und der Jahresangabe der Verteidigung sowie ggf. dem Originaltitel (Zugl.: Berlin, Humboldt-Universität zu Berlin, Fakultät, Dissertation, <Jahr der Verteidigung/Disputation>, u. d. T.: <Originaltitel>).
  • Bitte beachten Sie bzgl. der Benennung der Fakultät die Affiliationsrichtlinie der Humboldt-Universität zu Berlin.
  • Der Dissertationsnachweis kann auch als Fließtext erfolgen, zum Beispiel in folgender Form:
    Die vorliegende Arbeit wurde im Jahr 2016 von der Kultur-, Sozial- und Bildungswissenschaftlichen Fakultät der Humboldt-Universität zu Berlin im Fach Klassische Archäologie als Dissertation zur Erlangung des akademischen Grades doctor philosophiae (Dr. phil.) angenommen.
  • Zusätzlich benötigen wir das Original-Dissertationstitelblatt (Siehe Beispiel-Titelblätter), welches entweder direkt vom Verlag eingebunden werden kann oder nachträglich von der Hochschulschriftenstelle eingebunden wird. Eine Vorlage für das Dissertationstitelblatt finden Sie in der für Sie gültigen Promotionsordnung.

3. Abgabe von einfachen Papierexemplaren

Wir bekommen von Ihnen 10 Papierexemplare der Dissertation.

Vorgaben an die Papierexemplare:

  • Das verwendete Papier muss weiß und alterungsbeständig sein.
  • Bitte erstellen Sie die Papierexemplare auf DIN A4 oder DIN A5 und bedrucken die Seiten bevorzugt beidseitig.
  • Sofern das Dokument Abbildungen enthält und diese ohne Farbe interpretiert werden können, kann in schwarz-weiß gedruckt werden.
  • Achten Sie bei kumulativen Arbeiten darauf, dass alle Artikel vollständig enthalten sind.
  • Achten Sie auf ein vollständiges Titelblatt (Gutachter:innen und Tag der Verteidigung müssen angegeben sein – siehe Beispiele).
  • Persönliche Daten, wie Geburtsort und -datum, müssen vom Titelblatt und aus dem gesamten Dokument entfernt werden, ebenso der Lebenslauf.
  • Die Selbstständigkeitserklärung wird mit eingebunden, aber nicht unterschrieben.

Vorgaben zur Bindung der Papierexemplare:

  • Wir akzeptieren ausschließlich Papierexemplare mit einem Hardcovereinband mit einer Klemm- oder Klebebindung, die Sie in einem Copyshop erstellen lassen können. Bei einer Klemmbindung muss die verwendete Schiene aus Aluminium sein. Aus Gründen der Haltbarkeit empfiehlt die Universitätsbibliothek, Ihre Arbeit bei einem Buchbindebetrieb als Ganzgewebeband binden zu lassen. Sie finden eine Auswahl an Buchbindern in Berlin und Brandenburg auf der Seite der Buchbinder-Innung Berlin Brandenburg.
  • Sollte Ihre Arbeit nicht in einem Band gebunden werden können, bitten wir Sie, die Arbeit sinnvoll zu teilen (zum Beispiel an einem Kapitelende) und für den zweiten Band ein weiteres Titelblatt anzufertigen.
  • Wir behalten uns vor, nicht korrekt gebundene Exemplare wieder zurückzuschicken.

4. Abgabe von einfachen Papierexemplaren bei kumulativen Arbeiten

Wir bekommen von Ihnen 4 vollständige Papierexemplare der Dissertation, wenn die Veröffentlichung in einer Zeitschrift erfolgt ist (dies gilt auch für kumulative Dissertationen, bei denen alle Beiträge publiziert sind).
Sollten noch nicht alle Artikel veröffentlicht sein, müssen 10 Papierexemplare eingereicht werden.

Vorgaben an die Papierexemplare:

  • Das verwendete Papier muss weiß und alterungsbeständig sein.
  • Bitte erstellen Sie die Papierexemplare auf DIN A4 oder DIN A5 und bedrucken die Seiten bevorzugt beidseitig.
  • Sofern das Dokument Abbildungen enthält und diese ohne Farbe interpretiert werden können, kann in schwarz-weiß gedruckt werden.
  • Achten Sie bei kumulativen Arbeiten darauf, dass alle Artikel vollständig enthalten sind.
  • Achten Sie auf ein vollständiges Titelblatt (Gutachter:innen und Tag der Verteidigung müssen angegeben sein – siehe Beispiele).
  • Persönliche Daten, wie Geburtsort und -datum, müssen vom Titelblatt und aus dem gesamten Dokument entfernt werden, ebenso der Lebenslauf.
  • Die Selbstständigkeitserklärung wird mit eingebunden, aber nicht unterschrieben.

Vorgaben zur Bindung der Papierexemplare:

  • Wir akzeptieren ausschließlich Papierexemplare mit einem Hardcovereinband mit einer Klemm- oder Klebebindung, die Sie in einem Copyshop erstellen lassen können. Bei einer Klemmbindung muss die verwendete Schiene aus Aluminium sein. Aus Gründen der Haltbarkeit empfiehlt die Universitätsbibliothek, Ihre Arbeit bei einem Buchbindebetrieb als Ganzgewebeband binden zu lassen. Sie finden eine Auswahl an Buchbindern in Berlin und Brandenburg auf der Seite der Buchbinder-Innung Berlin Brandenburg.
  • Sollte Ihre Arbeit nicht in einem Band gebunden werden können, bitten wir Sie, die Arbeit sinnvoll zu teilen (zum Beispiel an einem Kapitelende) und für den zweiten Band ein weiteres Titelblatt anzufertigen.
  • Wir behalten uns vor, nicht korrekt gebundene Exemplare wieder zurückzuschicken.

Bei Fragen wenden Sie sich an die Hochschulschriftenstelle.

Warum sind die Qualitätsanforderungen an die Papierexemplare relativ hoch?

Wir archivieren Ihre Dissertation auf Dauer und stellen sie für die Nutzung in einer Bibliothek bereit. Manchmal sind es die einzigen Exemplare, die später von dieser Ausgabe existieren werden. Deshalb ist es dringend notwendig, gewisse Anforderungen an Herstellung und Haltbarkeit der Papierexemplare zu stellen, da eine langfristige Nutzung sonst nicht gewährleistet werden kann.