Begleichung offener Säumnis- und Fernleihgebühren

Bitte begleichen Sie offene Säumnis- und Fernleihgebühren innerhalb von 31 Tagen nach Entstehung der Gebühren. Andernfalls wird Ihr Benutzerkonto gesperrt. Die Entsperrung des Kontos nach Begleichung der Gebühren kann dann bis zu 24 Stunden dauern. Von daher unsere Bitte um rechtzeitige Begleichung der ausstehenden Gebühren.

Offene Gebühren können an allen Standorten der UB durch Zahlung per Mensa-Card beglichen werden.

In dringenden Fällen können Sie den offenen Betrag auch überweisen. Bitte beachten Sie jedoch den u.U. verzögerten Zahlungseingang.

Am 01.08.2012 trat folgende Regelung in Kraft:
Befinden sich auf dem Benutzerkonto offene Gebühren, die älter als ein Monat sind, oder beträgt die Höhe der offenen Säumnis- und Fernleihgebühren über 15,00 EUR, wird das betreffende  Benutzerkonto gesperrt. Sollten Gebühren längerfristig nicht gezahlt werden, leiten wir zudem ein Mahnverfahren für die offenen Gebühren ein, das bei Nichtbeachtung zu einem Verwaltungsvollstreckungsverfahren führen kann. Das neue Verfahren entspricht unserer Gebührenordnung, § 6 (1), bzw. der Leihverkehrsordnung. (*)

 

(*) Laut Gebührenordnung der UB, Teil B Nr. 1 sowie § 6 (1) werden Säumnisgebühren unmittelbar fällig bei Entstehen der Säumnis. Des Weiterem wird gemäß Leihverkehrsordnung des Landes Berlin vom 02.04.2004, Anlage 5: „Kosten im Deutschen Leihverkehr“ die Auslagenpauschale für die Bestellung von Fernleihen (1,50 EUR) unmittelbar fällig mit dem Aufgeben einer Fernleihe – unabhängig davon, ob eine erfolgreiche Fernleihbeschaffung erfolgt oder nicht.