Primärliteratur

Originalliteratur, Schriften eines Autors oder Quellenwerke (z. B. Gesetze, Urkunden), die zum Gegenstand wissenschaftlicher Forschung werden können.
 
Primärliteratur wird in der Regel nicht inhaltlich erschlossen und ist meist nicht in bibliografischen Datenbanken nachgewiesen, sondern in speziellen Autorenbibliografien verzeichnet. Dort findet man dann alle Ausgaben eines Werkes der Schönen Literatur und kann die Textgeschichte nachvollziehen.