Lizenz

In Zusammenhang mit elektronischen Informationsmitteln:
Zugriffsrecht, i. d. R. zeitlich befristet. 
 
Datenbanken und elektronische Zeitschriften werden i. d. R. nicht käuflich erworben, sondern zur Nutzung lizenziert. Der Verlag oder Anbieter räumt der Bibliothek bzw. ihren Nutzern gegen Gebühr das Recht ein, auf eine Datenbank oder die Volltexte einer elektronischen Zeitschrift zuzugreifen.
Rechte und Pflichten von Lizenzgeber (Verlag oder Anbieter) und Lizenznehmer (Bibliothek) werden in einem Lizenzvertrag geregelt. Dieser enthält u. a.

  • Festlegung des zugelassenen Nutzerkreises
  • Höhe der Lizenzgebühr
  • Dauer der Lizenzvereinbarung
  • Nutzungsmöglichkeiten der lizenzierten Informationen für Fernleihe und Dokumentlieferdienst
  • Sicherung des Zugangs zu einmal bezahlter Information für die Bibliothe

 

 

Beispiel:

Lizenzverträge für Datenbanken in Deutschland, Österreich und der Schweiz, zusammengestellt von der *German, Austrian and Swiss Library Consortia Organisation (GASCO)*