Vervielfältigungen zur Nutzung für Unterricht, Wissenschaft und Institutionen (§60a UrhG)

Erlaubt sind Scans von:

  • bis zu 15% eines Werks
  • kompletten Werken geringen Umfangs (bis zu 25 Seiten)
  • nur einzelnen Beiträgen und Aufsätzen aus Fachzeitschriften.

Nicht erlaubt ist eine sukzessive Bereitstellung von Medienteilen und somit die Umgehung der 15%-Regelung.

Die Scans dürfen nur im Rahmen der Lehre und auch nur einem eingeschränkten Teilnehmerkreis wie z.B. in einem Moodle-Kurs zugänglich gemacht werden.

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