Sonderregelungen

für die Zweigbibliothek Germanistik/Skandinavistik

Für die Zweigbibliothek Germanistik/Skandinavistik gilt die Benutzungsordnung der Universitätsbibliothek der Humboldt-Universität zu Berlin vom 14. Juni 2004. Gemäß § 13 Abs. 1 bzw. § UB 7 Abs. 3 dieser Benutzungsordnung werden für die Zweigbibliothek Germanistik/Skandinavistik folgende Sonderregelungen erlassen:
 

1. Allgemeines

1.1

Die Zweigbibliothek Germanistik/ Skandinavistik ist eine Bibliothek mit Standard-Ausleihe (4 Wochen). Eine Ausleihe ist nur zu den im Punkt 3 festgelegten Bedingungen möglich.

1.2

Die Bestände stehen zur Nutzung in den frei zugänglichen Bibliotheksräumen zur Verfügung.

2. Rechte und Pflichten der Benutzer/innen

2.1

Essen, Trinken, Rauchen und Gespräche mit Mobil-Telefonen sind innerhalb der Zweig-/Teilbibliothek untersagt.

2.2

Die Garderobe, Mappen und Taschen der Benutzer*innen sind vor dem Betreten der Zweig-/Teilbibliothek in die Schließfächer der Garderobe einzuschließen. Für die Nutzung der Schließfächer ist nur mit Hilfe eines eigenen Vorhhängeschlosses (Bügelstärke 5 - 6 mm) möglich.

2.3

Die Reservierung eines Arbeitsplatzes durch Ablage von Büchern oder sonstigem Arbeitsmaterial über längere Zeit ist nicht gestattet.

2.4

Benutzer:innen können Bücher aus den frei zugänglichen Beständen nach Benutzung für zwei Tage reservieren. Dafür stehen zwei Ablageregale im Lesesaal im Erdgeschoss zur Verfügung.

3. Ausleihe und Rückgabe

3.1

Die Ausleihe im Rahmen der normalen Standard-Ausleihe ist ab Öffnung der Zweigbibliothek möglich. Die Rückgabe nach Ablauf der Leihfrist muss am Rüchgabeautomaten bis 22 Uhr, an der Theke spätestens bis 17.00 Uhr erfolgt sein. Bitte beachten Sie die verkürzten Sonderöffnungszeiten in der vorlesungs- und prüfungsfreien Zeit.

3.2

Angestellte und Studierende der Humboldt-Universität zu Berlin sind berechtigt, Literatur über die normale Kurzausleihfrist hinaus auszuleihen.

3.3

Die Leihfrist für Mitarbeitende der Humboldt-Universität beträgt in diesem Fall maximal ein Semester. Wird die Literatur jedoch von anderen Benutzer:innen  verlangt, ist das betreffende Werk unverzüglich abzugeben.

3.4

Von der Ausleihe ausgenommen sind Rara-Bestände (seltene oder wertvolle Drucke), Literatur, die vor 1915 erschienen ist, und großformatige Werke (Folio), Zeitungen und Zeitschriften, Nachschlagewerke, Werkausgaben und Literatur aus den Semesterapparaten.

3.5

Zeitschriften, Nachschlagewerke und Werkausgaben werden im begründeten Ausnahmefall als Kurzausleihe herausgegeben. Die Entscheidung darüber trifft die Leitung der Zweigbibliothek.

3.6

Wer die Leihfrist schuldhaft überschreitet, unterliegt der an die Kurzausleihe angepasste Gebührenregelung, die sich von der Gebührenregelung für die normale Ausleihe unterscheidet, wobei der Ausleihstatus des Mediums ausschlaggebend ist:

   4-Wochen Ausleihe  
1. Gebührenstufe ab dem 5. Tag Überziehen der Leihfrist: 2,00 Euro je Medium (insgesamt)  
2. Gebührenstufe ab dem 19. Tag Überziehen der Leihfrist: 5,00 Euro je Medium (insgesamt)  
3. Gebührenstufe ab dem 33. Tag Überziehen der Leihfrist: 20,00 Euro je Medium (insgesamt)

 

4. Stufe Einziehung der Medien im Wege des Verwaltungsvoll-streckungsverfahrens  
3.7

Bei Erreichen einer Verzugsgebühr von 15,00 Euro bzw. bei Nichtzahlung der Gebühren innerhalb von 4 Wochen erfolgt ein Ausschluss von der Benutzung der Universitätsbibliothek (Sperre).