Vervielfältigungen zur Nutzung für Unterricht, Wissenschaft und Institutionen (§60a UrhG)
Erlaubt sind Scans von:
- bis zu 15% eines Werks
- kompletten Werken geringen Umfangs (bis zu 25 Seiten)
- nur einzelnen Beiträgen und Aufsätzen aus Fachzeitschriften.
Nicht erlaubt ist eine sukzessive Bereitstellung von Medienteilen und somit die Umgehung der 15%-Regelung.
Die Scans dürfen nur im Rahmen der Lehre und auch nur einem eingeschränkten Teilnehmerkreis wie z.B. in einem Moodle-Kurs zugänglich gemacht werden.