Vergabe von Arbeitskabinen
Im Jacob- und-Wilhelm-Grimm-Zentrum stehen insgesamt 51 Arbeitskabinen (eine mit barrierefreiem Zugang) auf den Etagen 2-5 zur Verfügung. Sie werden zukünftig an HU-ExamenskandidatInnen für einen Zeitraum von sechs Wochen vermietet, um ein konzentriertes und intensives Studium zu ermöglichen.
==> Zur Reservierung
Vier der 52 Arbeitskabinen, AK 5.07, AK 5.08, AK 5.09 und AK 5.10, stehen für die freie Nutzung ohne Voranmeldung für alle Leserinnen und Leser zur Verfügung. Die vier Kabinen befinden sich im 5.OG im Ostflügel des Grimm-Zentrums. Hier gilt, wer die Kabine als Erste/r belegt, kann sie bis Schließung der Bibliothek an diesem Tage nutzen. In den Kabinen gilt die Pausenscheiben-Regelung. Sie sind nicht verschließbar und nicht reservierbar.
Eine der Arbeitskabinen ist für sehbehinderte Nutzerinnen und Nutzer und eine Arbeitskabine für körperbehinderte Nutzerinnen und Nutzer vorgesehen: weitere Informationen.
Wer kann die Arbeitskabine reservieren?
Es werden nur noch Examenskandidatinnen / Examenskandidaten der Humboldt-Universität zulassen. Als Examenskandidaten gelten alle HU-Studierenden, die ihre Abschlussarbeit schriftlich angemeldet haben (Master, Magister, Bachelor und Diplom). StaatsexamenskandidatInnen aus den Bereichen Jura und Medizin bitten wir die Fachbibliothek vor Ort zu nutzen. Die Arbeitskabinen stehen vorrangig den Studierenden der im Grimm-Zentrum betreuten Fächer zur Verfügung (s. Fächerliste im Frame links unten "Betreute Fächer"). Das Hauptfach des Studierenden muss in einem dieser Fächer liegen. Die schriftliche Anmeldebestätigung muss zum Zeitpunkt der Reservierung noch nicht vorliegen, erst zum Zeitpunkt der Arbeitskabinen-Übergabe.
Wie gehe ich vor, wenn ich bereits eine Arbeitskabine reserviert habe und sie nun nutzen möchte?
Sie werden benachrichtigt, sobald die reservierte Arbeitskabine zur Verfügung steht. Die Ausgabe der Schlüssel erfolgt an der Ausleihtheke zwischen 09:00 und 22:00 Uhr. Hier muss die schriftliche Anmeldebestätigung zu Ihrer Abschlussarbeit vorgelegt werden. Die Arbeitskabine steht für den Zeitraum der schriftlichen Arbeit maximal für sechs Wochen, zur Verfügung. Aufgrund der großen Nachfrage nach Arbeitskabinen bitten wir Sie die Arbeitskabinen nicht länger als vier Tage ungenutzt zu lassen.
Welche Medien kann ich in der Arbeitskabine nutzen?
Sie können alle in der Bibliothek befindlichen Medien nutzen. Wir bitten Sie aber die entsprechenden Bücher vorher ordnungsgemäß zu entleihen und durch Fristzettel kenntlich zu machen. Präsenzbestände dürfen nur zur kurzfristigen Nutzung mit in die Arbeitskabine genommen werden. Bitte legen sie diese Bestände beim Verlassen der Kabine täglich wieder in die Buchablage, damit auch andere Nutzerinnen und Nutzer die Gelegenheit haben, diese Bücher zu lesen. Natürlich dürfen Sie auch persönliche Gegenstände in der Arbeitskabine aufbewahren, aber leider kann die Bibliothek hierfür keine Haftung übernehmen.
Die Kabinen werden regelmäßig auf nicht ordnungsgemäß entliehene Medien hin kontrolliert.
Wie gehe ich vor, wenn ich die Arbeitskabine nicht mehr benötige?
Nach Ablauf der Nutzungszeit soll die Arbeitskabine wieder anderen Nutzerinnen und Nutzern zur Verfügung stehen. Deshalb bitten wir Sie, die Kabine dann vollständig zu räumen und so zu hinterlassen, dass sie wieder benutzbar ist. Geben Sie die Schlüssel an der Ausleihtheke ab. Da die Nachfrage sehr groß ist, bitten wir Sie, Kabinen vorzeitig zu räumen, wenn Sie sie nicht mehr benötigen. Bitte haben Sie dafür Verständnis, wenn wir ab und zu nachschauen, ob die Kabine noch genutzt wird oder ob alle Medien ordnungsgemäß verbucht sind.
Was mache ich, wenn ich den Schlüssel meiner Arbeitskabine verloren habe?
Geben Sie bitte sofort an der Ausleihtheke Bescheid, dann werden wir die Arbeitskabine räumen, um Missbrauch zu verhindern. Aus Sicherheitsgründen muss das Schloss ausgetauscht werden. Die Kosten für den Austausch sind in voller Höhe durch den Entleiher der Kabine zu tragen.
Warum können nur bestimmte Personen eine Arbeitskabine buchen?
Obwohl der Kreis der Berechtigten mit Beginn des Grimm-Zentrums bereits sehr eingeschränkt war, war die Nachfrage nach den Kabinen seit Eröffnung sehr groß. Dies hat zu sehr langen Wartezeiten geführt, die bis zu einem Jahr lagen. Wir hatten uns daher dazu entschlossen, ab 14.5.2010 einen Reservierungsstopp für Arbeitskabinen zu verhängen, der mittlerweile aufgehoben ist. Danach mussten wir den Kreis der Berechtigten noch weiter einschränken.



