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Nachlässe

Nachlässe im Archiv der Humboldt-Universität zu Berlin

Schriftgut persönlicher Herkunft als Bereicherung der Verwaltungsakten

Dr. Winfried Schultze


Nachlässe von natürlichen Personen sind eine spezifische Quelle der Forschung, die wir in Museen, Bibliotheken, Archiven oder auch in privater Hand finden. Sie sind eine interessante Ergänzung der im öffentlichen Interesse dokumentierten Quellen staatlicher Einrichtungen und geben uns vielfach Einblick in das politische, wissenschaftliche oder wirtschaftliche Denken und Handeln einer Person, aber auch in das jeweilige persönliche Umfeld. Briefe an Familienangehörige, Absprachen mit Kollegen oder Meinungsbildung und Abstimmungen mit persönlichen Freunden sind ebenso in Nachlässen zu finden wie persönliche Notizen zu Forschungsvorhaben, Manuskripte für Reden, Vorlesungen, Artikel oder Bücher oder auch Tagebuchaufzeichnungen, die die von dieser Person erlebte und wahrgenommene Geschichte reflektieren. Das Spektrum dessen, was ein Nachlass enthält, ist breit gefächert und quellenkritisch gesehen auch nur eine Quellenart unter anderen. Die Spezifik eines Nachlasses liegt nicht nur in seinem Inhalt, sondern erstreckt sich auch auf den Erwerb und die Nutzung.

Erwerbung von Nachlässen

Im Gegensatz zum dienstlichen Schriftgut, das dem jeweils zuständigen Archiv einer Einrichtung aus allen Strukturteilen nach einer vorgegebenen Frist zur Bearbeitung und weiteren Aufbewahrung übergeben wird, gilt für persönliches Schriftgut keine Abgabepflicht.

Jede Person kann mit dem bei ihr entstehenden Schriftgut nach eigenem Wunsch verfahren. Sie kann alles Schriftgut oder auch nur Teile davon vernichten, an Verwandte und Bekannte oder öffentlichen Einrichtungen wie Museen, Bibliotheken und Archiven verschenken oder verkaufen. Vielfach werden Nachlässe gesplittet und einzelne Teile des Nachlasses den Personen oder Einrichtungen angeboten, deren Tätigkeit eine inhaltliche Bewahrung der eigenen Tätigkeit erwarten lässt. Für die Forschung kann man diese Situation unterschiedlich bewerten. Einerseits kann sich für eine biografische Forschung daraus ein Forschungs-aufenthalt an verschiedensten Orten ergeben und zu einem Puzzle bei der Zusammenführung der an diesen Orten zu unterschiedlichsten Lebens- oder Arbeitsetappen aufbewahrten Dokumente führen. Andererseits verringert eine dezentralisierte Aufbewahrung einen möglichen Totalverlust im Katastrophenfall. Die heute technisch denkbare Form einer digitalen Zusammenführung verschiedener Teilbestände eines Nachlasses bei gleichzeitiger Beibehaltung unterschiedlicher Aufbewahrungsorte, Eigentümerrechte und Benutzungsbedingungen ist noch nicht realisiert, aber sicher nicht mehr fern. Gegenwärtig sind wir Archivare jedoch bemüht, die in althergebrachter audio-visueller oder schriftlicher Form vorliegenden Aufzeichnungen (Manuskripte, Briefe, Dokumente, Fotos, Tonaufzeichnungen, Videos) natürlicher Personen zu übernehmen. Mit Blick auf die Haushaltslage ist der Hauptweg der Erwerbung von Nachlässen in der Regel nicht der Kauf, sondern die Schenkung. Ausgangspunkt sind dabei Gespräche mit Hochschullehrern der Universität im Zusammenhang mit der Übernahme von deren dienstlichem Schriftgut beim Ausscheiden aus der Universität oder aber Gespräche mit den Erben.

Nutzungsbedingungen

Die Übernahme eines Nachlasses einer natürlichen Person kann an Bedingungen geknüpft sein, die eine Benutzung einschränken. Es kann sowohl vereinbart werden, dass eine Benutzung dieses Nachlasses nur nach vorheriger Zustimmung des Vertreters der Erben möglich ist, als auch, dass eine Benutzung erst nach Ablauf einer festgelegte Frist (01 bis 100 Jahre) oder nach Eintritt eines bestimmten Ereignisses (z.B. dem Tode des Ehepartners) erfolgen darf. In jedem Fall ist jedoch zu vereinbaren, dass dieses persönliche Schriftgut in das Eigentum des Archivs (in unserem Falle der Universität) übergeht, damit nach Ablauf der sonst vereinbarten Fristen eine wissenschaftliche Auswertung der Nachlässe auf der Basis der Archivbenutzungsordnung erfolgen kann. Eine Sonderform bilden die als Deposita übernommenen Nachlässe. Hier liegen die Rechte am Nachlass und auch die Rechte zur Erteilung einer Benutzungsgenehmigung ausschließlich beim Nachlassgeber. Im Archiv ist deshalb genau abzuwägen, ob eine wissenschaftliche Erschließung dieses Nachlasses erfolgt oder aber eine endgültige Regelung zur Übereignung oder Herausnahme des Nachlasses abgewartet wird. Die an einem solchen Nachlass durchgeführten Arbeiten (wissenschaftliche Erschließung, konservatorische Erhaltung, Lagerungskosten etc.) sind nur nach Abstimmung möglich und gesondert zu dokumentieren. Die Benutzung solcher Deposita kann durch den Nachlassgeber auch auf bestimmte Personen eingeschränkt werden. Die Benutzungsordnung des Archivs findet in einem solchen Fall keine Anwendung. Im Universitätsarchiv der Humboldt-Universität zu Berlin befinden sich solche Deposita, auf die jetzt nicht weiter eingegangen wird und die auch in der Auflistung nicht benannt werden. Es sollen nunmehr sowohl die Nachlässe, die archivarisch bearbeitet sind und die der Wissenschaft in vollem Umfang zur Verfügung stehen, als auch Nachlässe, die weniger intensiv bearbeitet sind und auf eine wissenschaftliche Benutzung warten, vorgestellt werden. Es ist der Wunsch und das Bestreben der Archivare, im Universitätsarchiv vorhandene Nachlässe von Wissenschaftlern mit Vertretern des jeweiligen Fachgebietes gemeinsam zu erschließen, damit durch eine gemeinsame formale und inhaltliche Erschließung und Bewertung des übernommenen persönlichen Schriftgutes dessen fachspezifische Systematik verdeutlicht und eine wissenschaftshistorische Auswertung befördert werden kann.

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