Ausleihe
in der Zweigbliothek Musikwissenschaft
Für den größten Teil des Bestandes ist eine Kurzausleihe für eine Woche möglich.
Zu beachten sind folgende, der Kurzausleihe inhärente strikte Gebührenregelung (Gebührenordnung):
| Säumnisgebühren bei Kurzausleihe je Medium nach Ablauf der Leihfrist | ||
|---|---|---|
| ab Überziehen der Leihfrist | 1. Mahnung | 2 € je Medium |
| ab 5. Tag nach Überziehen der Leihfrist | 2. Mahnung | 7 € je Medium (kumuliert) |
| ab 12. Tag nach Überziehen der Leihfrist | 3. Mahnung | 20 € je Medium (kumuliert) |
| ab 17. Tag nach Überziehen der Leihfrist | Einziehung der Medien im Wege des Verwaltungsvollstreckungsverfahren | |
Mehrfachexemplare (Signaturen enden mit +2, +3 ...) können für 4 Wochen ausgeliehen werden.
Eine zweimalige Verlängerung der Leihfrist sowie Vormerkungen sind bei der Kurzausleihe und der 4-Wochen-Ausleihe über den Online-Katalog möglich.
Nicht ausleihbar sind: Werkausgaben, Nachschlagewerke, Bücher aus Semesterapparaten sowie vor 1900 erschienene Literatur.



